Allgemeine Geschäftsbedingungen PUNK WBS TRAINING AG
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „Bedingungen“ genannt) regeln das Verhältnis zwischen der WBS Training AG, Lorenzweg 5, 12099 Berlin (im Folgenden: „WBS“), und ihrem Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“; beide gemeinsam auch „Parteien“) im Zusammenhang mit der durch die WBS zur Verfügung gestellten Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) PUNK Business Action Games (im Folgenden: „PUNK“ oder „Software“).
1.2. Die Leistungen der WBS erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sowie Nebenabreden finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird durch WBS ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die WBS mit dem Kunden über die von ihm angebotenen Leistungen für die Software schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.4. Das Angebot von PUNK richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Bereitstellung an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden einheitlich „Nutzer“ genannt).
1.5. Die Verträge über die Nutzung von PUNK werden ausschließlich mit den Kunden, nicht aber mit den individuellen Nutzern selbst geschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Die WBS stellt mit PUNK eine SaaS-Lösung zur Nutzung über eine App (als Web-App via Browser) (im Folgenden: „PUNK App“) bereit, über das die Nutzer über das Smartphone und über einen Webbrowser mit Weiterbildungsformaten in Gestalt sog. Business Action Games spielerisch beruflich relevante Kompetenzen trainieren können.
2.2. WBS gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software durch die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern (sog. Named User Lizenz). Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Software nur von solchen Nutzern verwendet werden, die sich über die PUNK App namentlich als Nutzer registriert und einen eigenen Zugang erhalten haben. Via Registrierung zugewiesene Lizenzen sind nicht übertragbar.
2.3. Sofern ausdrücklich die Bereitstellung individueller Business Action Games vereinbart wird, erstellt WBS für den Kunden eine auf dessen Bedürfnisse zugeschnittene Game Map mit individuellen Challenges. Hierfür wird auf Grundlage der PUNK Frameworks , Standardmodule eine passende Abfolge der vereinbarten Spiele zusammengestellt und das Erscheinungsbild der Busines Action Games optisch dem des Kunden angepasst und die App in das individuelle Design des Kunden (z.B. Unternehmensfarben, Einbindung des Kundenlogo) eingepasst. Eine individuelle Programmierung individueller Software ist nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Nutzungsrechte, Urheberrecht
3.1. Die Software wird as-a-service zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software ein örtlich unbeschränktes, zeitlich auf die Dauer des Vertrags und im Umfang auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränktes, im Übrigen nicht übertragbares, widerrufliches, einfaches Recht, die Software mittels Zugriff über eine App oder einen Webbrowser für die vereinbarten eigenen betrieblichen Zwecke der Mitarbeiterfortbildung zu nutzen und den berechtigten Nutzern zur Nutzung bereitzustellen. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt.
3.2. Sofern die Bereitstellung individueller Business Action Games vereinbart ist, räumt WBS dem Kunden an der Game Map ein örtlich unbeschränktes, zeitlich auf die Dauer des Vertrags und im Umfang auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränktes, im Übrigen nicht übertragbares, widerrufliches, einfaches Recht ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht an der Game Map besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Der Kunde darf den berechtigten Nutzern die Nutzung ermöglichen und ihnen dafür ein örtlich unbeschränktes, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares, widerrufliches, einfaches Recht, die Software mittels Zugriff über die App für die eigene Fortbildung zu nutzen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt,
3.2.1. die SaaS-Leistungen oder den Zugang zu der App zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerk;
3.2.2. die die SaaS-Leistungen zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen;
3.2.3. die Nutzungsrechte an den SaaS-Leistungen an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die SaaS-Leistungen zu gewähren;
3.2.4. den Programmcode der SaaS-Leistungen zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; sowie
3.3. Sofern im Einzelfall ausdrücklich die optische Anpassung der Business Action Games an das Kunden Layout vereinbart ist, räumt der Kunden der WBS an den zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Logos) ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung, insbesondere der Gestaltung der optisch angepassten individuellen Business Games, ein.
3.4. Der Kunde darf die Software im Übrigen nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit zur Bereitstellung an die vereinbarte Anzahl von Nutzern im Zusammenhang mit deren beruflichen Fortbildung einsetzen.
§ 4 Pflichten des Kunden, Vertragsstrafe
4.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei den Nutzern die technischen Voraussetzungen für Zugang zur und Nutzung der App gegeben sind. Dies gilt insbesondere für geeignete Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung unter Beachtung der durch WBS ggf. erteilten technischen Vorgaben.
4.2. Voraussetzung für die Nutzung der Software durch die berechtigten Nutzer ist dessen namentliche Registrierung auf go.punkbywbs.de. Der Kunde wird die jeweiligen Nutzer unter Eingabe der korrekten Daten (insbesondere Vor- und Nachname und die geschäftliche E-Mail Adresse) anlegen und ihnen Informationen zum Download und der Nutzung der App zur Verfügung stellen.
4.3. Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Software, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten und wird auch die Nutzer entsprechend verpflichten. Hierzu zählen insbesondere
4.3.1. die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Software;
4.3.2. das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist.
4.4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von ihm vorgesehenen und berechtigten Nutzer zur Durchführung von PUNK anzuhalten. Der Kunde ist für die von ihm angestrebten und erzielbaren Ergebnisse selbst verantwortlich. PUNK übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Ergebnisse tatsächlich realisiert werden können.
4.5. Der Kunde wird die Nutzer dazu verpflichten, die App ausschließlich im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen und ihre Zugangsdaten vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Zugangsdaten dürfen auch intern innerhalb des Unternehmens des Kunden nicht weitergegeben werden.
4.6. Ein unberechtigter Zugriff ist der WBS unverzüglich mitzuteilen und hat die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der jeweiligen Lizenzgebühr zur Folge, es sei denn, dass der unberechtigte Zugriff nicht auf einem Verschulden des Kunden oder der von ihm benannten berechtigten Nutzer beruht. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Pflichten der WBS und Aktualisierung der Software
5.1. WBS ist um einen störungsfreien Betrieb der Software bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die WBS einen Einfluss hat. WBS weist den Kunden daher darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Software kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von WBS liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von WBS handeln, von WBS nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.
5.2. Die Software steht grundsätzlich an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Verfügbarkeit der Software („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt 97 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden bzw. der Nutzer, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von WBS liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.). WBS wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.
5.3. Die durchschnittliche Verfügbarkeit nach 5.2 berechnet sich, indem die Zeit in Stunden, in denen die Software verfügbar ist, durch die Gesamtzahl der Stunden des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.
5.4. WBS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Software während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Dabei bleibt es WBS vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung die Software zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit der Software zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beiderseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.
5.5. Darüber hinaus ist WBS berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten der Software und der damit angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen. Die Art der Umsetzung obliegt WBS.
§ 6 Support und Störungsbeseitigung
6.1. WBS bietet dem Kunden folgenden Support an:
· für den Kunden steht der bei Vertragsschluss genannte Ansprechpartner via E-Mail oder Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr CET) zur Verfügung.
· Für den Teilnehmer steht ein direkter Support durch einen Game Master über den PUNK In App Chats in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr CET zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden können die Zeiten der Erreichbarkeit des PUNK In App Chats gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden.
6.2. Im Rahmen des Supports werden Fragen des individuellen Nutzers und Vertragspartners zur Nutzung der Software und Meldungen über etwaige Funktionsstörungen entgegengenommen und soweit möglich beantwortet.
6.3. WBS erbringt Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach anerkannten Regeln der Technik. Technische Störungen der Software wird WBS schnellstmöglich beseitigen, um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der Software insgesamt anzubieten. Dies gilt nur für Störungen, die in den Verantwortungsbereich von WBS fallen.
6.4. Der Kunde wird WBS unverzüglich über etwaige Störungen informieren und die Störung detailliert beschreiben. Der Kunde wirkt bei der Behebung der Störung mit, soweit es ihm möglich ist.
6.5. Leistungsstörungen werden nach dem für Dienstverträge anwendbaren Recht behandelt.
6.6. WBS schuldet keine Anpassung der Software an veränderte technische oder funktionale Entwicklungen wie Änderungen der Hardware, des Betriebssystems oder Schnittstellen auf Seiten des Kunden.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
7.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, die sich aus dem Angebot ergibt.
7.2. PUNK wird die Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
7.3. Die Vergütung ist auch dann im vereinbarten Umfang fällig, wenn der Kunde den Nutzern die Software tatsächlich nicht oder nicht rechtzeitig zur Nutzung zur Verfügung stellt, nicht die vereinbarte Anzahl von Nutzern registriert oder die Nutzer die Software trotz ihrer Verfügbarkeit nicht oder nicht wie vorgesehen nutzen, die Nutzung abbrechen oder die Business Action Games nicht erfolgreich abschließen. Eine teilweise oder vollständige Zahlungserstattung sowie Gutschrift für andere Business Action Games oder andere Nutzer sind ausgeschlossen.
7.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
7.5. Eine Aufrechnung von Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Forderungen zulässig, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt oder nicht bestritten wurden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag zwischen den Parteien hat die im Angebot angegebene Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem durch WBS mitgeteilte Startdatum des vertragsgegenständlichen Business Action Games und endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird das Startdatum nach Ermessen der WBS und vorbehaltlich des erfolgten Zahlungseingangs angemessen zeitnah nach Vertragsschluss festgelegt.
8.2. Der Kunde kann ein festgelegtes Startdatum nach Rücksprache mit und Bestätigung durch WBS, ohne Angabe von Gründen, bis zu 14 Tage vor Leistungsbeginn, mit Zustimmung der WBS und gegen eine Gebühr in Höhe von 20 v. H. der vereinbarten Gesamtvergütung, verschieben. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens der WBS bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann nachweisen, dass der WBS ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.3. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
8.4. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Zugriff auf die Software und sonstige vereinbarten Services nicht mehr möglich.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1. Bei Mängeln gelten grundsätzlich die §§ 536 ff BGB sowie die nachfolgenden Bestimmungen: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1., 1. Var. BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von WBS bleibt bestehen. Bei der Feststellung, ob WBS ein Verschulden trifft, wird vom Kunden anerkannt, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
9.2. WBS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WBS bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet WBS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
9.5. Die Haftungsbeschränkungen gilt auch zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mitarbeitern, Vertretern und Organen der WBS.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
10.2. Informationen sind jedenfalls dann keine vertraulichen Informationen, wenn sie
· der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
· allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden oder
· der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
· Die Verpflichtungen dieses 0 überdauern das Ende des Vertrages.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin
11.3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nurGültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Geschäftsbestimmung.
11.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.